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Foto: clipdealer.de

Rei­sen mit „frem­den“ Kindern

Mehr Spaß, mehr Verantwortung

Auf den Urlaub freu­en sich Kin­der genau­so wie Erwach­se­ne. Wer einen Freund oder eine Freun­din des eige­nen Kin­des mit­nimmt, ver­spricht sich davon meist mehr Abwechs­lung für das eige­ne Kind und viel­leicht auch etwas mehr Zeit zum Ent­span­nen. Die meis­ten Kin­der wün­schen sich in den Feri­en vor allem ande­re Kin­der zum Spie­len. War­um also nicht den bes­ten Freund oder die bes­te Freun­din einladen?

Damit die Rei­se für alle ein schö­nes Erleb­nis wird, ist es wich­tig, vor­ab eini­ge Din­ge zu klä­ren. Das betrifft sowohl erzie­he­ri­sche als auch recht­li­che Fra­gen. Gera­de wenn sich die Eltern der betei­lig­ten Kin­der nicht so gut ken­nen, emp­fiehlt sich vor der Rei­se ein Tref­fen, um bestimm­te Din­ge abzu­klä­ren. Was ist grund­sätz­lich erlaubt, was nicht? Die Gast­fa­mi­lie hat die Ver­ant­wor­tung. Ist dem mit­rei­sen­den Kind klar, wes­sen Ent­schei­dun­gen zu akzep­tie­ren sind? Eltern soll­ten ihrem Kind sagen, wes­sen Regeln wäh­rend der Rei­se gel­ten. Für Kin­der unter 4 Jah­ren haben die Gast­eltern eine  stän­di­ge Aufsichtspflicht.

Abspra­chen treffen

Wie­viel Kon­takt wün­schen sich die Eltern zu ihrem Kind, das mit einer ande­ren Fami­lie ver­reist? Was, wenn das Heim­weh über­mäch­tig wird? Damit die­se Fra­gen nicht zu Unsi­cher­hei­ten wäh­rend der Rei­se füh­ren, kann man das ruhig gemein­sam mit Eltern und Kin­dern bespre­chen. Auch über Geld darf man reden. Sind in dem Ange­bot der gemein­sa­men Urlaubs­rei­se sämt­li­che Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten und Restau­rant­be­su­che ein­ge­schlos­sen? Kla­re Abspra­chen beu­gen spä­te­ren Ver­stim­mun­gen zwi­schen den Erwach­se­nen vor.

Für die Rei­se soll­ten alle Kin­der gül­ti­ge Rei­se­pa­pie­re haben. Inner­halb der EU reicht ein gül­ti­ger Kin­der­rei­se­pass. Falls es in ein Land außer­halb der EU geht, soll­ten sich Eltern recht­zei­tig infor­mie­ren, wel­che Papie­re nötig sind und dabei auch an das Gast­kind den­ken. Bei Rei­se­an­tritt müs­sen alle Päs­se in der Regel noch sechs Mona­te gül­tig sein. Auch eine Voll­macht der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten des Kin­des soll­te sicher­heits­hal­ber mit­ge­nom­men wer­den. Die­se kann sowohl an der Gren­ze als auch bei Arzt­be­su­chen wich­tig werden.

Ver­si­che­rungs­schutz unbe­dingt prüfen

Sich über All­er­gien, den aktu­el­len Impf­sta­tus und nöti­ge Medi­ka­men­te zu infor­mie­ren, gehört zur Rei­se­vor­be­rei­tung eben­so dazu wie den Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz abzu­che­cken. Das ist wich­tig, denn einen schwe­ren Magen-Darm-Infekt kann man sich auf jeder Rei­se holen. Auch klei­ne Unfäl­le, wie das Aus­rut­schen am Pool, soll­ten nicht zum Pro­blem wer­den. Hat das Kind sei­ne Ver­si­cher­ten­kar­te dabei? Gibt es eine zusätz­li­che Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung? Eine Voll­macht für Arzt­be­su­che und Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te benö­ti­gen auch Groß­el­tern, die mit ihren Enkel­kin­dern in den Urlaub fah­ren. Sicher­heits­hal­ber soll­ten die Eltern des mit­rei­sen­den Kin­des die Voll­macht mit einer Kopie ihres Per­so­nal­aus­wei­ses oder Rei­se­pas­ses ver­se­hen und einen Impf­pass mit ins Gepäck stecken.

Für Auto­fahr­ten gilt, dass im Fal­le eines Unfalls in der Regel alle Insas­sen über die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sind. Dar­auf weist der ADAC hin. Bei den Anga­ben zur Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung müs­se man sich auf die Aus­sa­gen der Eltern des mit­rei­sen­den Kin­des ver­las­sen kön­nen. Wer auf Num­mer Sicher gehen will, kann sei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für eine bestimm­te Zeit um eine bestimm­te Per­son erweitern.

Rele­vant kann auch die Fra­ge der Kos­ten­über­nah­me sein, wenn die Rei­se abge­bro­chen wer­den muss. Wer über­nimmt die Kos­ten für den Kran­ken­rück­trans­port, wie ist es mit Gepäck- und Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­run­gen? Das soll­te vor Rei­se­an­tritt bei der jewei­li­gen Ver­si­che­rung geklärt wer­den, um böse Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den. Für ADAC-Mit­glie­der mit einer soge­nann­ten Plus-Mit­glied­schaft gilt etwa der Heim­hol­ser­vice nach einem Unfall, der es den Erwach­se­nen unmög­lich macht, sich um die Rück­fahrt der Kin­der zu küm­mern, für alle mit­rei­sen­den Kin­der unter 16  Jah­ren – auch für frem­de Kin­der. Die meis­ten Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen beschrän­ken sich jedoch auf Fami­li­en­mit­glie­der. Für alle Ver­si­che­run­gen und Auto­club-Leis­tun­gen gilt daher: vor­her genau nach­fra­gen! (Maren Herbst)

Hier kön­nen Sie sich eine Rei­se­voll­macht für min­der­jäh­ri­ge Mit­rei­sen­de run­ter­la­den und aus­dru­cken. Die­se hat uns Dr. Jochen Lind­bach von der Anwalts­kanz­lei Streit­bör­ger Speck­mann freund­li­cher­wei­se zur Ver­fü­gung gestellt.

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