Das Familienmagazin für Potsdam und Umgebung

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Foto: photophonie/Ado­be­Stock

Zwei Geld fünf­zig, bitte!

Tipps und Wis­sens­wer­tes zum The­ma Taschengeld

Text (gekürzt & leicht geän­dert): Fami­li­en­ma­ga­zin „Lau­se­ban­de“, Sep­tem­ber 2015, Mit­glied der Familienbande

Zum Geburts­tag 50 Euro von Oma, zum Schul­an­fang ein paar Geld­schei­ne, das Spiel­geld im Kauf­manns­la­den – Kin­der kom­men heu­te schon früh mit Geld in Berüh­rung. Im Kin­der­gar­ten­al­ter geschieht das noch spie­le­risch. Die Klei­ne darf die Mün­ze fürs Eis selbst über die The­ke rei­chen. Der Gro­ße ver­langt vom jün­ge­ren Bru­der Ein­tritt, bevor er ihn ins Pup­pen­thea­ter im Kin­der­zim­mer lässt: „Zwei Geld fünf­zig, bit­te!“ Wenn die Kin­der dem Kin­der­gar­ten­al­ter ent­wach­sen, in die Vor­schu­le kom­men oder spä­tes­tens mit dem Schul­an­fang beginnt für Eltern ein neu­er Aspekt der Erzie­hung: Taschen­geld und damit ver­bun­den die öko­no­mi­sche Bildung.

Das Ver­ständ­nis ent­wi­ckelt sich erst!

Wer den Nach­wuchs im Umgang mit Geld fit machen möch­te, soll­te das immer ent­spre­chend dem Alter tun. Kin­der­gar­ten­kin­der haben ein völ­lig ande­res Ver­ständ­nis von Geld als Jugend­li­che. Mit zwei, drei Jah­ren regis­trie­ren die Klei­nen im Eis­ca­fé oder im Super­markt, dass Din­ge bezahlt wer­den. Für sie ist das Bezah­len eine Art Ritu­al oder Spiel, öko­no­mi­sches Ver­ständ­nis fehlt ihnen noch. Bis etwa sechs Jah­re kön­nen Kin­der den Wert von Geld noch nicht erfas­sen. Hät­ten sie die Wahl zwi­schen einem 50-Euro-Schein oder fünf 10-Cent-Mün­zen – sie wür­den wohl den Geld­schein ver­schmä­hen, aber kei­nes­wegs aus Beschei­den­heit. Fünf klim­pern­de Mün­zen sind für Kin­der­gar­ten­kin­der inter­es­san­ter als ein Stück Papier.

Im Grund­schul­al­ter ler­nen Kin­der den Wert von Mün­zen und Schei­nen, sie ver­ste­hen jetzt, dass es zwi­schen dem Geld und der gekauf­ten Ware eine Bezie­hung gibt. Auch die Bedeu­tung und Berech­nung von Wech­sel­geld erschließt sich ihnen. Das in der Grund­schu­le erlern­te Rech­nen ist dafür eine wich­ti­ge Grund­la­ge. Der Nach­wuchs ent­wi­ckelt jetzt auch kon­kre­te Preis­vor­stel­lun­gen, weiß, was teu­er und preis­wert ist und wie viel bestimm­te Din­ge kos­ten. Zum Ende der Grund­schul­zeit wis­sen Kin­der, dass es nicht nur Bar­geld, son­dern auch EC-Kar­ten und Kon­ten gibt. Und dass Geld durch Arbeit ver­dient wer­den muss. Mit etwa zehn bis zwölf Jah­ren ent­wi­ckeln sie ein abs­trak­te­res Ver­ständ­nis für Geld und Wirt­schaft. Sie kön­nen etwas mit den Begrif­fen Gewinn und Ver­lust, Kos­ten­de­ckung und Han­dels­span­ne anfan­gen. Im Lau­fe der Puber­tät wird das öko­no­mi­sche Ver­ständ­nis noch kom­ple­xer: Sie ler­nen die Mecha­nis­men der Markt­wirt­schaft ken­nen: Ange­bot und Nach­fra­ge, Wett­be­werb, Pro­fit, Aktien.

Sind Eltern ver­pflich­tet, ihren Kin­dern Taschen­geld zu zahlen?

Nein. Als recht­li­che Grund­la­ge wird den­noch gern der soge­nann­te „Taschen­geld­pa­ra­graph“ ange­führt: „Ein von dem Min­der­jäh­ri­gen ohne Zustim­mung des gesetz­li­chen Ver­tre­ters geschlos­se­ner Ver­trag gilt als von Anfang an wirk­sam, wenn der Min­der­jäh­ri­ge die ver­trags­mä­ßi­ge Leis­tung mit Mit­teln bewirkt, die ihm zu die­sem Zweck oder zu frei­er Ver­fü­gung von dem Ver­tre­ter oder mit des­sen Zustim­mung von einem Drit­ten über­las­sen wor­den sind.“ (BGB § 110)

Die­ser Para­graph ver­pflich­tet Eltern kei­nes­wegs zum Taschen­geld. Er sichert viel­mehr Händler*innen und Fami­li­en zu, dass es recht­lich zuläs­sig ist, wenn sich Max ein Eis kauft oder Marie eine Tüte Gum­mi­bär­chen. Das gilt aller­dings erst für Kin­der ab sie­ben Jah­ren. Bis zum sie­ben­ten Geburts­tag sind Kin­der „geschäfts­un­fä­hig“, das heißt, sie dür­fen sich ohne Zustim­mung der Eltern im Grun­de nichts kau­fen, weder Gum­mi­bär­chen noch Eis. Im Alter von sie­ben bis sieb­zehn Jah­ren gilt der „Taschen­geld­pa­ra­graph“, aller­dings beschränkt auf „nor­ma­le“ Konsumgüter.

War­um ist Taschen­geld sinnvoll?

Eltern müs­sen – rein recht­lich gese­hen – also kein Taschen­geld zah­len. War­um soll­ten sie es den­noch machen? Die wich­tigs­ten Grün­de: Kin­der ler­nen den Umgang mit Geld, sie über­neh­men Ver­ant­wor­tung, sie wer­den selb­stän­di­ger. Taschen­geld hat also durch­aus einen erzie­he­ri­schen Wert. Wenn die Klei­nen regel­mä­ßig Taschen­geld zu ihrer frei­en Ver­fü­gung erhal­ten, wer­den sie bald wich­ti­ge Lek­tio­nen ler­nen: Sie müs­sen sich ihr Geld ein­tei­len, sie müs­sen mit einem bestimm­ten Betrag aus­kom­men und sie müs­sen für grö­ße­re Wün­sche spa­ren. Kin­der und Jugend­li­che kön­nen mit Taschen­geld eige­ne Vor­lie­ben und beson­de­re Wün­sche ver­wirk­li­chen, und zwar ohne stän­di­ges Nach­fra­gen, ohne jedes Mal die Eltern um Erlaub­nis zu bit­ten. Taschen­geld ermög­licht somit ein Stück Selbst­stän­dig­keit und Selbst­be­stim­mung. Damit ler­nen sie den Wert von Geld ken­nen. Sie mer­ken, dass man­che Din­ge viel kos­ten, ande­re wenig, was bil­lig und was teu­er ist. Sie wer­den sinn­vol­le und schein­bar unnüt­ze Sachen kau­fen, sie wer­den sich viel­leicht über Fehl­käu­fe ärgern und über Schnäpp­chen freu­en. Zugleich ler­nen die Kin­der, dass Geld nicht unbe­grenzt zur Ver­fü­gung steht.

Taschen­geld kann auch dazu bei­tra­gen, dass (älte­re) Kin­der nicht aus­ge­grenzt wer­den. Wenn alle Freun­de bereits Taschen­geld bekom­men, soll­te man es dem eige­nen Kind nicht mehr ver­weh­ren. Zudem ermög­licht das Geld den Kin­dern, mit ihren Freun­den ins Kino zu gehen oder gemein­sam Eis zu essen.

Taschen­geld ist also durch­aus sinn­voll und wich­tig. Spä­tes­tens mit dem Schul­ein­tritt soll­te es regel­mä­ßi­ge Beträ­ge geben. Wer es sei­nem Kind zutraut, kann auch schon in der Vor­schu­le oder nach dem vier­ten Geburts­tag damit begin­nen. Das ist ganz indi­vi­du­ell und hängt auch davon ab, wie selb­stän­dig das Kind schon ist und ob es schon ein gewis­ses Ver­ständ­nis für Zah­len, Men­gen und Geld hat.

Wie soll Taschen­geld aus­ge­zahlt werden?

Im Vor­schul- und Grund­schul­al­ter gilt: Das Taschen­geld soll­te wöchent­lich aus­ge­zahlt wer­den. Einen gan­zen Monat kön­nen jün­ge­re Kin­der noch nicht über­bli­cken und unter Umstän­den ist das Geld schon am Tag der Aus­zah­lung aus­ge­ge­ben. Das Taschen­geld soll­te von Sei­ten der Eltern, wie ver­ein­bart, regel­mä­ßig aus­ge­zahlt wer­den. Das Taschen­geld soll­te alters­ge­recht in der Höhe sein. Richt­wer­te für die Höhe des Taschen­gel­des, abhän­gig vom Alter, hat das Deut­sches Jugend­in­sti­tut her­aus­ge­ge­ben (s. Infokasten).

Bar oder unsichtbar?

Bereits Sie­ben­jäh­ri­ge kön­nen mit Zustim­mung der Eltern ein Giro­kon­to bekom­men. Kin­der soll­ten jedoch erst ein grund­sätz­li­ches Gefühl für Geld und einen Über­blick über ihre Finan­zen haben, bevor sie bar­geld­los zah­len, das ist meis­tens so um den zwölf­ten Geburts­tag der Fall. Wich­tig dabei: Auch wenn die Eltern dem Giro- oder Spar­kon­to zustim­men müs­sen und die Voll­macht dafür haben, gehört das Ver­mö­gen den Kin­dern. Die Eltern dür­fen von dem Gut­ha­ben also nichts für den nächs­ten Urlaub oder die Kin­der­zim­mer-Ein­rich­tung nehmen.

Der Vor­teil eines Giro­kon­tos für Jugend­li­che unter acht­zehn Jah­ren: Die Kin­der erler­nen den Umgang mit bar­geld­lo­sem Ver­kehr. Sie begrei­fen, dass man Geld auch ohne Schei­ne und Mün­zen aus­ge­ben kann. Unter Acht­zehn­jäh­ri­ge bekom­men kei­nen Dis­po, sie kön­nen ihr Kon­to nicht über­zie­hen und sich nicht ver­schul­den – zumin­dest nicht bei der Bank. Auch eine Kre­dit­kar­te ist eine Opti­on, für unter Acht­zehn­jäh­ri­ge eig­nen sich am bes­ten soge­nann­te Pre­paid-Kre­dit­kar­ten. Sie wer­den mit einem bestimm­ten Betrag auf­ge­la­den. Ist das Geld aus­ge­ge­ben, kann man nicht mehr mit der Kar­te bezah­len – Über­zie­hen ist auch hier nicht mög­lich. Da gera­de das bar­geld­lo­se Bezah­len dazu ver­lei­tet, mehr aus­zu­ge­ben, als man eigent­lich zur Ver­fü­gung hat, ist das eine ganz wich­ti­ge Lek­ti­on für jun­ge Men­schen. Zudem soll­te auch bei bar gezahl­tem Taschen­geld mög­lichst kein „Kre­dit“, sprich Vor­schuss, gewährt wer­den, damit Kin­der ler­nen, mit ihrem Geld zu haushalten.

Taschen­geld als Erziehungsmittel?

Das The­ma Noten und Taschen­geld ist schwie­rig. Eini­ge Eltern zah­len eine klei­ne Extra-Prä­mie, wenn der Nach­wuchs sehr gute Noten mit nach Hau­se bringt. Ein Pro­blem dabei: Kin­der, die sich in der Schu­le schwer tun, wer­den dop­pelt bestraft – mit schlech­ten Noten und der aus­blei­ben­den Prä­mie. Gera­de bei Geschwis­tern kann das schwie­rig wer­den. Eine schö­ne Alter­na­ti­ve kann ein gemein­sa­mer Besuch im Eis­ca­fé zum Feri­en­start sein – unab­hän­gig davon, ob auf dem Zeug­nis mehr Ein­sen oder mehr Vie­ren stehen.Auch Taschengeld(entzug) als Erzie­hungs­mit­tel ist kri­tisch zu betrach­ten. Das Geld soll­te unab­hän­gig von Wohl­ver­hal­ten ein fes­ter Bestand­teil des All­tags sein!

Selbst­be­stim­mung und Eigenverantwortung

Eben­so wich­tig, wenn auch manch­mal nur mit tie­fem Durch­at­men zu akzep­tie­ren: Die Kin­der dür­fen sich von dem Geld kau­fen, was sie möch­ten. Ganz gleich, ob es der Lol­li, die Sam­mel­kar­te oder das zwan­zigs­te Kuschel­tier ist: Eltern soll­ten sich nicht ein­mi­schen und sich gut­ge­mein­te Rat­schlä­ge ver­knei­fen. Taschen­geld ist Haus­hal­ten für Anfänger*innen. Die Klei­nen müs­sen den Umgang mit Geld also erst üben, dazu gehö­ren auch Fehl­käu­fe. Sol­che Erfah­run­gen müs­sen die Kin­der selbst machen, wenn sie ler­nen sol­len, mit Geld umzu­ge­hen. Wenn Kin­der das wün­schen, kön­nen die Eltern ihren Rat anbie­ten und Tipps geben. Bei älte­ren Kin­dern soll­te man abspre­chen, was vom Taschen­geld bezahlt wer­den muss: Nur Süßig­kei­ten, Zeit­schrif­ten, Spie­le oder auch Schul­zeug und Kla­mot­ten? Dann soll­te das Taschen­geld ent­spre­chend höher aus­fal­len oder bes­ser gleich ein Bud­get­geld ver­ein­bart werden.

Was ist ein Budgetgeld?

Für Jugend­li­che ab etwa vier­zehn Jah­ren kann zusätz­lich zum Taschen­geld auch ein Bud­get­geld gezahlt wer­den. Wäh­rend sich die Kin­der vom Taschen­geld zusätz­li­che Wün­sche erfül­len sol­len, ist das Bud­get­geld für not­wen­di­ge Anschaf­fun­gen gedacht: Schul­sa­chen, Ver­pfle­gung unter­wegs, Klei­dung. Wie beim Taschen­geld wird ein fes­ter Betrag gemein­sam ver­ein­bart und regel­mä­ßig aus­ge­zahlt. Davon kauft das Kind dann Schul­bü­cher, Fül­ler, Mit­tag­essen, Stie­fel, Som­mer­man­tel etc. selbst. Das Kind muss Ver­ant­wor­tung für wich­ti­ge Anschaf­fun­gen über­neh­men und Ein­tei­len ler­nen. Es gibt kei­nen Streit mehr dar­um, ob es wirk­lich die Mar­ken­schu­he sein müs­sen. Will die Toch­ter unbe­dingt die 100-Euro-Hose, muss sie auf etwas ande­res verzichten.

Eltern soll­ten sich über­le­gen, wie sie damit umge­hen, wenn das Bud­get­geld aus­ge­ge­ben, aber eine wich­ti­ge Anschaf­fung nötig ist. Wich­tig ist eine kla­re Tren­nung von Taschen­geld und Bud­get­geld. Bei­spiels­wei­se könn­te man das Taschen­geld bar aus­zah­len und das Bud­get­geld aufs Giro­kon­to über­wei­sen. Wer Bud­get­geld erst­mals ein­führt, soll­te zunächst nur mit einem Teil­be­reich, zum Bei­spiel Klei­dung, anfan­gen und nach geglück­ter Mis­si­on erwei­tern. Die Höhe ist vor­ab schwer zu kal­ku­lie­ren und kann gege­be­nen­falls nach ein paar Mona­ten neu ver­han­delt werden

Vor­bild sein und über Geld sprechen!

Gel­derzie­hung funk­tio­niert nicht nur über Reden, son­dern auch neben­bei durch Vor­le­ben. Spar­sa­me Eltern wer­den ver­mut­lich eher spar­sa­me Kin­der groß­zie­hen. Daher ist eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für öko­no­mi­sche Bil­dung schon bei Klei­nen die Vor­bild­funk­ti­on der Eltern. Dazu gehört Ers­tens: die Eltern soll­ten den ihrer Mei­nung nach rich­ti­gen Umgang mit Geld vor­le­ben. Zwei­tens: über Geld spricht man doch! Auch wenn in unse­rer Gesell­schaft Geld oft noch ein Tabu­the­ma ist. In der Fami­lie soll­te Geld immer wie­der The­ma sein, nicht nur bei der Dis­kus­si­on um die Höhe des Taschen­gel­des. Schon Drei­jäh­ri­gen kann man im Super­markt erklä­ren, war­um man die preis­wer­te­re Mar­me­la­de kauft. Schul­kin­der kön­nen durch­aus wis­sen, wie­viel Geld ihre Eltern ver­die­nen, wel­che Aus­ga­ben für Mie­te etc. regel­mä­ßig anste­hen. Und für gemein­sa­me Anschaf­fun­gen oder Urlau­be kann man schon ab einem gewis­sen Alter mit den Kin­dern zusam­men­sit­zen und sie an der Pla­nung teil­ha­ben las­sen. Ziel soll­ten dabei die Betei­li­gung an Ent­schei­dun­gen über bestimm­te Fami­li­en­aus­ga­ben und eine gewis­se Trans­pa­renz sein.

Umgang mit Geld ist ein wich­ti­ges The­ma – Taschen­geld ermög­licht es Kin­dern und Jugend­li­chen, nicht nur eige­ne Wün­sche unab­hän­gig von den Eltern zu erfül­len, son­dern vor allem ent­wi­ckeln sie durch den regel­mä­ßi­gen Umgang mit Geld öko­no­mi­sche Kom­pe­ten­zen, die sie bei wach­sen­dem Kon­sum­druck im Jugend­al­ter gut brau­chen können!

Emp­feh­lun­gen zum Taschengeld

  • Taschen­geld wird regel­mä­ßig und in fes­ter Höhe ausgezahlt.
  • Über die Höhe des Taschen­gel­des wird in der Fami­lie offen verhandelt.
  • Taschen­geld ist kein Erzie­hungs­mit­tel, das heißt, es soll­te kei­ne Taschen­geld­kür­zung als Stra­fe, aber mög­lichst auch kei­ne Beloh­nung für gute Noten geben.
  • Mög­lichst kei­nen Vor­schuss geben, wenn das Geld auf­ge­braucht ist, damit das Kind haus­hal­ten lernt. Even­tu­ell kön­nen bei Bedarf klei­ne Auf­ga­ben hono­riert wer­den. Aller­dings soll­te das nicht die sowie­so ver­ein­bar­te Hil­fe im Haus­halt sein oder das Auf­räu­men des eige­nen Zim­mers, son­dern Extra­auf­ga­ben wie Unkraut jäten oder Auto aussaugen.
  • Gemein­sam kön­nen klei­ne Spar­zie­le gesteckt wer­den, um Spa­ren zu üben.
  • Taschen­geld dient der Erfül­lung indi­vi­du­el­ler Wün­sche. Eltern soll­ten die Anschaf­fun­gen ihrer Kin­der nicht bewerten.

MEDIENTIPPS:
Mein ers­tes Taschen­geld
Mein Geld, dein Geld

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