Das Familienmagazin für Potsdam und Umgebung

Unser Poki sagt Hallo!

Das Familienmagazin für Potsdam und Umgebung

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die praxisnahe Broschüre „Sharing is not Caring – Wie man die Privatsphäre von Kindern im Internet schützt“ veröffentlicht. Der Ratgeber richtet sich an Erziehende und soll auf das Thema Sharenting, also dem Online-Teilen von Kinderfotos und -videos, aufmerksam machen. Anhand der sechs kurzen Graphic Novels wird veranschaulicht, welche Kinderrechte berührt werden und welche möglichen Auswirkungen für die Privatsphäre, Sicherheit und die Selbstbestimmung der Kinder bestehen. Denn auch Jahre später können Kinder noch unter der Entscheidung der Erwachsenen leiden. Ergänzt durch wichtige Hintergrundinformationen, praktische Tipps und eine Checkliste, unterstützt die Broschüre Eltern und andere Erziehende dabei, bewusste und verantwortungsvolle Entscheidungen im Umgang mit Kinderfotos und -videos, aber auch generell mit Daten ihres Kindes im Internet zu treffen.

Der Ratgeber kann online heruntergeladen oder als Broschüre kostenfrei bestellt werden.

www.dkhw.de/kinderfotos-im-netz

Der Sommer ist warm, alles ist grün, die Badeseen locken und Spaziergänge in der Natur bringen gute Laune. Lästig sind mitunter die vielen Mücken, aber so richtig unangenehm können Zecken werden. Und wenn der Sommer feucht ist, wird es voraussichtlich viele davon geben! Die winzigen Tierchen übertragen verschiedene Erreger, die schwere Krankheiten auslösen können wie die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose.

Die Infektion mit dem FSME-Virus kann zu einer lebensgefährlichen Hirnhaut- oder Gehirnentzündung führen. Zecken, die dieses Virus übertragen, gibt es in Deutschland vor allem im Süden. Bewohner*innen von Risikogebieten wie Baden-Württemberg und Bayern, wo regelmäßig FSME-Erkrankungen auftreten, rät das Robert-Koch-Institut deshalb zu einer Impfung. Der Landkreis Potsdam zählt nicht dazu, wohl aber Gebiete im östlichen Brandenburg. Siehe Karte: www.rki.de

Keine Entwarnung gibt es hingegen für die Borreliose. Sie ist eine Infektionskrankheit, bei der die Organe, das Nervensystem, die Gelenke und das Gewebe von Bakterien befallen werden. In einem späteren Stadium der Krankheit kann es zu Herzproblemen und Gesichtslähmungen kommen. Die Borreliose kann überall in Deutschland auftreten, aber nicht alle Zecken sind mit dem Borreliose-Bakterium infiziert und auch nicht alle Borreliose-Bakterien machen krank. Übertragen wird die Krankheit in Europa vor allem von einer Zeckenart, dem „Gemeinen Holzbock“.

Das Tückische an der Borreliose ist, dass sie viele Symptome hat, die denen anderer Krankheiten ähneln und die Diagnose somit erschweren. Dazu gehören Abgeschlagenheit, Fieber und Kopfschmerzen. Oft kommt es zu einer ringförmigen Hautrötung rund um die Einstichstelle, die in der Regel erst nach Wochen auftritt. Bei einer solchen Hautveränderung, aber auch bei grippeähnlichen Symptomen sollte man unbedingt zum Arzt gehen, denn im Frühstadium lässt sich die Krankheit mit Antibiotika noch behandeln.

Eine Impfung gegen Borreliose gibt es nicht. Aber je früher eine Zecke entfernt wird, desto geringer ist das Risiko, an Borreliose zu erkranken. Die Borrelien übertragen sich erst Stunden nach dem Saugen auf das Blut des Wirtes. Mit einer Zeckenzange oder einer Zeckenkarte (sieht aus wie eine Geldkarte mit einem Einschnitt) aus der Apotheke lässt sich das Tier leicht herausziehen. Bleiben Reste der Zecke in der Einstichstelle, sollte ein Arzt diese fachgerecht entfernen. Wichtig ist, dass die Zecke beim Entfernen nicht zerquetscht wird, weil sie sonst weitere Krankheitserreger ausscheidet. Hausmittel wie Öl oder Klebstoff zum Abtöten der Zecke wirken kontraproduktiv, da die Zecke im Todeskampf verstärkt Krankheitserreger in die Wunde abgibt.

Wer sich auf Wiesen und im Wald aufgehalten hat, sollte danach auf einem hellen Untergrund seine Kleidung ausziehen und diese sowie seinen Körper nach Zecken absuchen. Das gilt natürlich auch für die Kinder. Da Zecken so winzig sind und man ihren Stich kaum spürt, werden sie oft sehr spät bemerkt. Weil sie dünne und warme Hautstellen bevorzugen, lohnt es sich, besonders gründlich in den Kniekehlen, Armbeugen, Achselhöhlen, am Hals und am Kopf sowie im Schritt nach ihnen zu suchen.

Auch Haustiere wie Hunde und Katzen können Zecken in die Wohnung schleppen. Daher ist es ratsam, seine Haustiere regelmäßig gründlich abzusuchen und die Zecken zu entfernen.

Einen sicheren Rundumschutz vor Zeckenstichen gibt es nicht. Auch Anti-Zeckenmittel wirken nur begrenzt, aber das Risiko lässt sich durch einfache Maßnahmen verringern. Auf heller Kleidung sieht man die Zecken schneller und kann sie noch rechtzeitig entfernen. Beim Wandern durch hohes Gras hilft es, die Socken über die Hosenbeine zu ziehen. Wer geschlossene Kleidung mit langen Ärmeln und langen Hosenbeinen trägt, bietet den Zecken weniger Angriffsfläche.

Hier die Tipps noch mal in Kürze:

  1. Beim Aufenthalt in hohem Gras, im Unterholz im Wald und zwischen Sträuchern sollte dein Kind langärmelige Hemden, lange Hosen und geschlossene Schuhe tragen. Die Hose kann man auch in die Socken stecken.
  1. Auf heller Kleidung können die winzigen Tierchen leichter entdeckt und entfernt werden.
  1. Verwende gegebenenfalls ein zeckenabweisendes Mittel.
  1. Die wichtigste aller Regeln: Die Kleidung gleich zu Hause auf einem hellen Untergrund ausziehen und diese und dein Kind gründlich nach Zecken absuchen, besonders an warmen und geschützten Stellen wie unter den Armen und in den Kniekehlen.
  1. Falls du eine Zecke am Körper entdeckst, entferne sie möglichst schnell. Am besten geht das mit einer Zeckenkarte, -zange oder -schlinge, mit einer Pinzette oder notfalls mit den Fingernägeln. Fasse die Zecke nah der Haut im Kopfbereich und ziehe sie in einer kontrollierten Bewegung senkrecht aus der Haut – beherzt, aber trotzdem vorsichtig. Möglichst nicht quetschen. Desinfiziere die Stichstelle anschließend sorgfältig und kontrolliere, ob der Kopf mit entfernt wurde.
  1. Nach einem Zeckenstich sollte die Hautstelle etwa sechs Wochen lang im Blick behalten werden. Dass sie sich unmittelbar nach dem Stich rötet, ist normal. Diese Rötung sollte jedoch innerhalb einiger Tage abklingen. Gegebenenfalls markiere die Stelle mit einem kleinen Kugelschreiberkreis oder fotografiere sie, damit du sie kontrollieren kannst. Rötet sich die Haut Tage bis Wochen nach dem Stich erneut, solltet ihr einen Arzt aufsuchen. Bei diesen Symptomen ist ein Gang zum Arzt auf jeden Fall angesagt: Kopfschmerzen, Wanderröte, grippeähnliche Beschwerden, Lähmungserscheinungen.

Was viele Schwangere nicht wissen: sie haben vom ersten Tag der Schwangerschaft an Anspruch auf die Beratung, Betreuung und Hilfe durch eine Hebamme. Die Leistungen werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Schwangerenvorsorge
Die in der Schwangerschaft laut Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen können bei normalem Schwangerschaftsverlauf auch von der Hebamme durchgeführt werden.

Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden
Umfasst unter anderem die Betreuung bei (vorzeitiger) Wehentätigkeit, Beckenendlage und anderen Beschwerden unter Anwendung natürlicher Mittel in Zusammenarbeit mit dem/der betreuenden Gynäkologen*in.

Geburtsvorbereitung
Du kannst an einem Geburtsvorbereitungskurs allein oder mit Partner*in teilnehmen. Der Inhalt umfasst die Vorbereitung auf die Geburt mit Entspannungs- und Atemübungen, Gesprächen über Geburtspositionen, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Die Kursgebühr für die Begleitperson muss privat entrichtet werden. Eine rechtzeitige Anmeldung empfiehlt sich – ungefähr in der 20. Schwangerschaftswoche.

Geburt
Hebammenbetreuung unter der Geburt ist in der Klinik, Hebammenpraxis, im Geburtshaus oder zuhause möglich. Man kann entweder einfach in die Klinik gehen und wird dort von der Hebamme, die gerade Dienst hat, betreut. Alternativ gibt es die Möglichkeit, eine Beleghebamme in Anspruch zu nehmen. Dann weiß man, wer bei der Geburt dabei ist. Eine Bereitschaftspauschale fällt an. In den Potsdamer Geburtshäusern kann man die Hebammen, die für Geburten zur Verfügung stehen, vorher kennenlernen.

Wochenbettbetreuung
Die Hausbesuche während der Wochenbettzeit (acht Wochen nach der Geburt) beinhalten die medizinische Betreuung (Gewichtskontrolle beim Neugeborenen, Ernährungsberatung, Überwachen der Gebärmutterrückbildung) und die Beratung zu allen Fragen, die sich im Zusammenleben mit dem Neugeborenen ergeben. Über die gesamte Stillzeit unterstützt die Hebamme bei auftretenden Stillproblemen.

Weitere Angebote
Akupunktur, Homöopathie, Aromatherapie, Yoga, Wendung bei Becken­endlage, Rückbildungsgymnastik, Säuglingskurse, PEKiP, Babymassage

Weitere Infos zur Hebammenhilfe erhältst du bei deiner Krankenkasse. Eine Liste der Hebammen in Potsdam gibt es beim Hebammenverband Brandenburg e.V. auf www.hebammen-brandenburg.de.

Infos zum Thema Hebammen findet ihr auch in unserem Familien-Branchenbuch für Potsdam und Umgebung.

Mehr Spaß, mehr Verantwortung

Auf den Urlaub freuen sich Kinder genauso wie Erwachsene. Wer einen Freund oder eine Freundin des eigenen Kindes mitnimmt, verspricht sich davon meist mehr Abwechslung für das eigene Kind und vielleicht auch etwas mehr Zeit zum Entspannen. Die meisten Kinder wünschen sich in den Ferien vor allem andere Kinder zum Spielen. Warum also nicht den besten Freund oder die beste Freundin einladen?

Damit die Reise für alle ein schönes Erlebnis wird, ist es wichtig, vorab einige Dinge zu klären. Das betrifft sowohl erzieherische als auch rechtliche Fragen. Gerade wenn sich die Eltern der beteiligten Kinder nicht so gut kennen, empfiehlt sich vor der Reise ein Treffen, um bestimmte Dinge abzuklären. Was ist grundsätzlich erlaubt, was nicht? Die Gastfamilie hat die Verantwortung. Ist dem mitreisenden Kind klar, wessen Entscheidungen zu akzeptieren sind? Eltern sollten ihrem Kind sagen, wessen Regeln während der Reise gelten. Für Kinder unter 4 Jahren haben die Gast­eltern eine  ständige Aufsichtspflicht.

Absprachen treffen

Wieviel Kontakt wünschen sich die Eltern zu ihrem Kind, das mit einer anderen Familie verreist? Was, wenn das Heimweh übermächtig wird? Damit diese Fragen nicht zu Unsicherheiten während der Reise führen, kann man das ruhig gemeinsam mit Eltern und Kindern besprechen. Auch über Geld darf man reden. Sind in dem Angebot der gemeinsamen Urlaubsreise sämtliche Freizeitaktivitäten und Restaurantbesuche eingeschlossen? Klare Absprachen beugen späteren Verstimmungen zwischen den Erwachsenen vor.

Für die Reise sollten alle Kinder gültige Reisepapiere haben. Innerhalb der EU reicht ein gültiger Kinderreisepass. Falls es in ein Land außerhalb der EU geht, sollten sich Eltern rechtzeitig informieren, welche Papiere nötig sind und dabei auch an das Gastkind denken. Bei Reiseantritt müssen alle Pässe in der Regel noch sechs Monate gültig sein. Auch eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten des Kindes sollte sicherheitshalber mitgenommen werden. Diese kann sowohl an der Grenze als auch bei Arztbesuchen wichtig werden.

Versicherungsschutz unbedingt prüfen

Sich über Allergien, den aktuellen Impfstatus und nötige Medikamente zu informieren, gehört zur Reisevorbereitung ebenso dazu wie den Krankenversicherungsschutz abzuchecken. Das ist wichtig, denn einen schweren Magen-Darm-Infekt kann man sich auf jeder Reise holen. Auch kleine Unfälle, wie das Ausrutschen am Pool, sollten nicht zum Problem werden. Hat das Kind seine Versichertenkarte dabei? Gibt es eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung? Eine Vollmacht für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte benötigen auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern in den Urlaub fahren. Sicherheitshalber sollten die Eltern des mitreisenden Kindes die Vollmacht mit einer Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses versehen und einen Impfpass mit ins Gepäck stecken.

Für Autofahrten gilt, dass im Falle eines Unfalls in der Regel alle Insassen über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Darauf weist der ADAC hin. Bei den Angaben zur Auslandskrankenversicherung müsse man sich auf die Aussagen der Eltern des mitreisenden Kindes verlassen können. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann seine Privathaftpflichtversicherung für eine bestimmte Zeit um eine bestimmte Person erweitern.

Relevant kann auch die Frage der Kostenübernahme sein, wenn die Reise abgebrochen werden muss. Wer übernimmt die Kosten für den Krankenrücktransport, wie ist es mit Gepäck- und Reiserücktrittsversicherungen? Das sollte vor Reiseantritt bei der jeweiligen Versicherung geklärt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden. Für ADAC-Mitglieder mit einer sogenannten Plus-Mitgliedschaft gilt etwa der Heimholservice nach einem Unfall, der es den Erwachsenen unmöglich macht, sich um die Rückfahrt der Kinder zu kümmern, für alle mitreisenden Kinder unter 16  Jahren – auch für fremde Kinder. Die meisten Versicherungsleistungen beschränken sich jedoch auf Familienmitglieder. Für alle Versicherungen und Autoclub-Leistungen gilt daher: vorher genau nachfragen! (Maren Herbst)

Hier könnt ihr euch eine Reisevollmacht für minderjährige Mitreisende runterladen und ausdrucken. Diese hat uns Dr. Jochen Lindbach von der Anwaltskanzlei Streitbörger Speckmann freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Bitte beachtet, dass für einige Länder (zum Beispiel Griechenland) die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt sein muss und eine Geburtsurkunde mitgeführt werden sollte.

Kindergeld trägt in Deutschland Monat für Monat zur finanziellen Entlastung der Familien bei. Viele dieser Familien wissen nicht, dass sie auch auf den Kinderzuschlag, sozusagen den kleinen Bruder des Kindergeldes, einen Anspruch haben können. Um mehr über diese Leistung zu erfahren, sind wir verabredet mit Herrn Materna von der Familienkasse Berlin-Brandenburg.

Hallo Herr Materna, vielen Dank, dass Sie sich heute Zeit für uns genommen haben. Als Bereichseiter des Teams „Kinderzuschlag“ in der Familienkasse Berlin-Brandenburg stehen Sie im täglichen Austausch mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Familien rund um das Thema Kinderzuschlag beraten und deren Anträge bearbeiten. Warum ist es Ihnen so ein wichtiges Anliegen, Informationen über diese Leistung in die breite Öffentlichkeit zu bringen?

Unseren Slogan „Wir helfen Familien“ möchten wir nicht nur auf Broschüren drucken, sondern auch wirklich sehr viel dafür tun, dass Familien diese Hilfe spüren. Von Eltern, die zu uns kommen, hören wir ganz oft, dass der Kinderzuschlag schlichtweg nicht bekannt ist. Und das berichten diese Familien eben auch aus ihren Verwandten- und Bekanntenkreisen. Das muss sich ändern! Darum nutzen wir auch gerne diese Möglichkeit. Danke hierfür!

Können Sie uns den Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag erklären?

Um es ganz platt und damit auch unbürokratisch auszudrücken: sobald das Kind da ist, bekommt man Kindergeld. Ok, man muss noch einen Antrag stellen. Mehr Bedingungen hängen an dieser Leistung, zumindest bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, nicht.

Anders beim Kinderzuschlag. Hier zahlen wir eine Sozialleistung aus. Wie alle anderen Leistungen dieser Art, zielt der Kinderzuschlag darauf ab, eine schwierige Lebenssituation zu verbessern. Das Einkommen der Eltern reicht nicht, um auch das Kind oder die Kinder zu versorgen. Die Zielgruppe sind also Familien, deren Einkommen nicht ausreicht, um die gesetzlichen Mindestbedarfe zu sichern.

Also bekommt den Kinderzuschlag jeder, der entweder kein Einkommen oder wenig Einkommen hat?

Nein. Zunächst muss für das Kind Kindergeld ausgezahlt werden. Dann geht es darum, dass die Eltern, egal ob alleinerziehend oder verpartnert, die ja häufig schon Vollzeit arbeiten gehen, nicht sofort einen Antrag beim Jobcenter stellen müssen. Amtsdeutsch sagt man, die Hilfebedürftigkeit soll vermieden werden. Wir schauen uns jeden Antrag gewissenhaft an und prüfen ihn im Sinne der Familien. Anders als beim Kindergeld, brauchen wir dazu einige Angaben, wie Einkommensnachweise der Eltern und der Kinder (z.B. Unterhalt) sowie Kostennachweise für Unterkunft, Heizung, Versicherungen und Ähnliches.

Wenn das Einkommen bei Alleinerziehenden unter 600 Euro und bei Paarfamilien unter 900 Euro monatlich liegt, dann besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Hier wendet sich die Familie an das zuständige Jobcenter.  

Und wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Seit Anfang des Jahres werden bis maximal 209 Euro pro Kind und Monat ausgezahlt. Wenn „ausreichend“ Einkommen bei den Eltern oder den Kindern vorhanden ist, dann verringert sich der Betrag.

Wenn der Kinderzuschlag sich aufgrund des Einkommens reduziert und eine Familie beispielsweise nur Anspruch auf 5 Euro pro Monat hat, lohnt sich doch aber der Aufwand für die Antragstellung gar nicht, oder?

Doch, unbedingt! Geknüpft an den Erhalt von Kinderzuschlag ist der Zugang zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Die Familien können unter anderem Zuschüsse zu Schulausflügen, Schulausstattung und Nachhilfeunterricht beantragen. Der Zuschuss für die Schulausstattung zum Beispiel beträgt 156 Euro pro Schuljahr. Es gibt auch Unterstützung bei der Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten. Die Mitgliedschaft in einem Sportverein wird beispielsweise monatlich mit 15 Euro unterstützt.

Kann man sich vor der Antragstellung beraten lassen?

Wir geben uns viel Mühe, alle Informationen so verständlich wie möglich online zur Verfügung zu stellen. Unter anderem haben wir einen Chatbot entwickelt. Diese automatisierte Hilfsfunktion kennen die meisten wahrscheinlich von großen Onlinehändlern. So in etwa kann man sich das vorstellen. Der digitale Assistent beantwortet die ersten Fragen und leitet direkt zu Anträgen und Merkblättern weiter. Der Vorteil ist, Sie werden mit Ihrem Anliegen „abgeholt“ und müssen nicht frei suchen. Unsere Internetadresse lautet „Familienkasse.de“ und direkt zum Kinderzuschlag geht es via „Kinderzuschlag.de“.

Übrigens finden Familien hier auch einen „KiZ-Lotsen“, der sie in vier kurzen Videosequenzen durch das ganze Behördendickicht lotst. Durch die Eingabe weniger Angaben zu den Kindern, der Höhe des Einkommens und der Wohnkosten erfährt man hier sofort, ob möglicherweise ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht oder nicht und wie es nun weitergeht.

Der KiZ-Lotse soll vor allem eins, nämlich den Familien unnötige Anträge und damit viel Zeitaufwand ersparen. Ob sich ein Antrag lohnt oder nicht, kann jeder auf diesem einfachen Weg in nicht einmal fünf Minuten selbst checken.

Gut, jetzt weiß die Familie, dass sie möglicherweise einen Anspruch hat. Aber der Antrag ist doch sicherlich kompliziert und umfangreich. Kann der Antragsteller bei der Familienkasse vorbeigehen und sich beim Ausfüllen des Antrages helfen lassen?

Viel besser! Wir bieten seit nun bald zwei Jahren Videoberatungen an. Dazu einfach online schauen, welcher Termin passt und buchen. Man braucht im Minimum ein Smartphone und schon geht’s los. Wir bekommen ausschließlich positive Rückmeldungen. Die Familien sind hier vollkommen flexibel und müssen sich, gerade in der aktuellen Lage, in keiner Warteschlange anstellen.

Wie erfährt die Familie von der Entscheidung der Familienkasse?

Hier sind wir (und bleiben auch erstmal) eine Behörde. Es gibt ganz klassisch einen schriftlichen Bescheid. Und da wir vorhin auch schon darüber gesprochen haben, den für die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wichtigen Nachweis fügen wir natürlich gleich bei.

Vielen Dank für das Interview! Wir fanden es sehr informativ und denken, damit unseren Leser*innen nützliche Infos geben zu können.

Ein Fremder spricht ein Kind auf dem Schulweg an und fordert es auf, ihm zu folgen. Er lockt wahlweise mit Süßigkeiten oder Kätzchen oder droht, dass die Mama böse würde, wenn das Kind nicht mitkäme …

Wie kann man Kinder sensibilisieren, ohne sie zu verängstigen und in Panik zu versetzen? Zunächst einmal ist wichtig zu bedenken, dass 90 Prozent der Missbrauchsfälle in der Familie und im engen Umfeld der Kinder geschehen. Daher reicht es nicht, vor „Fremden“ zu warnen. Außerdem funktioniert die Warnung vor einem Menschen, der kleine Kätzchen als Mittel benutzt, nicht, wenn das Kind jemandem begegnet, der mit süßen Kaninchen oder einem tollen Baumhaus lockt. Der beste Schutz für Kinder ist ein gesundes Selbstbewusstsein und eine klare und offene Absprache zwischen Eltern und Kindern.

Hier einige Tipps, die wir in Zusammenarbeit mit der Polizei Potsdam zusammengetragen haben:

  • Die erste Regel ist, dass Kinder immer nur in Absprache mit ihren Eltern mit jemandem mitgehen, egal ob derjenige „fremd“ ist oder nicht, denn irgendwie ist der nette Nachbar ja auch nicht fremd, oder?
  • Nicht nur Männer sind Täter! Kinder sollten auch nicht mit fremden Frauen, Jugendlichen oder auch Kindern mitgehen. Letztere könnten auch als „Lockvogel“ eingesetzt sein. 
  • Wenn möglich, sollten Kinder mindestens zu zweit unterwegs sein. Gut ist es, wenn die Kinder sich bewusst sind, dass sie aufeinander achtgeben sollen, also auch zum Beispiel bei einem Streit zusammenbleiben.
  • Man kann sein Kind ermutigen, sich Hilfe zu holen, wenn es Angst vor jemandem hat oder auch nur unsicher ist. Es kann bei einem Haus klingeln oder Passanten um Hilfe bitten. Laut werden ist gut.
  • Kinder, die autoritär erzogen werden, haben schlechtere Karten, wenn sie von Unbekannten angesprochen werden. Schließlich müssen sie Erwachsenen ja gehorchen. Starke Kinder dürfen auch zuhause ihre Bedürfnisse ausdrücken und „Nein“ sagen, wenn Sie etwas nicht möchten.
  • Ein offener Umgang mit Körperlichkeit und dem Thema Sexualität schützt die Kinder am besten. Es ist wichtig, dass ein Kind weiß, dass es selbst bestimmen darf, wer es anfasst und wer nicht.
  • Kinder sollten nie an ein Auto herantreten, wenn sie daraus angesprochen werden. Sie könnten problemloser hineingezogen werden.

Weitere Tipps und Hinweise sind unter www.polizei-beratung.de zu finden. Auf www.kinderwache.de gibt es Spiel- und Infoangebote für Kinder – und ganz nebenbei üben sie auch noch die Notrufnummer 110.

Und hier noch ein Buchtipp!

Wenn Ertrinken nicht nach Ertrinken aussieht

In Deutschland sterben jährlich mehr als 400 Menschen durch Ertrinken. Das Erschreckende hierbei ist, dass die Betroffenen in vielen Fällen von anderen Badegästen beobachtet werden – aber nicht, weil diese ratlos sind, sondern weil sie die Situation falsch einschätzen und keine Ahnung haben, dass sich diese Person gerade in einer lebensgefährlichen Situation befindet. Denn entgegen der Annahme, dass ertrinkende Personen durch lautes Geschrei und hektische Bewegungen auf sich aufmerksam machen wollen, passiert genau das Gegenteil: Ertrinken sieht nicht nach Ertrinken aus! Kein panisches Gestrampel, keine Schreie.

Mario Vittone, Rettungshubschrauberpilot und Rettungsschwimmer der U.S. Coast Guard, kann auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken und hat schon unzähligen Menschen das Leben gerettet. In seinem Artikel „Drowning Doesn’t Look Like Drowning“ schildert er das Phänomen des Ertrinkens und hat damit für viel Aufsehen gesorgt. Der nachfolgende Artikel ist eine Übersetzung aus dem Original.

Der leise Tod des Ertrinkens

Als der Kapitän voll bekleidet von Bord sprang und durch das Wasser lief, irritierte er die anderen Badegäste, die im Wasser schwammen. „Nicht, dass er jetzt denkt, du ertrinkst“, sagte ein Mann zu seiner Frau, da sie sich kurze Zeit zuvor mit Wasser bespritzt und geschrien hatten. „Was macht er hier?“, fragte die Frau leicht gereizt ihren Mann. „Es geht uns gut!“, rief der Mann dem Kapitän zu. Aber der Kapitän ließ sich nicht aufhalten. Er schwamm unnachgiebig an dem Pärchen vorbei und schrie nur kurz: „Weg da!“. Denn direkt hinter dem Paar, nur wenige Meter entfernt, war dessen neunjährige Tochter gerade dabei zu ertrinken. Der Kapitän kam in allerletzter Sekunde. Das Mädchen fing an zu weinen und schluchzte: „Papa!“.

Woran erkannte der Kapitän aus so vielen Metern Entfernung, dass die Tochter gerade dabei war zu ertrinken, obwohl Mutter als auch Vater dies nicht bemerkt hatten? Der Kapitän ist ein ehemaliger Rettungsschwimmer der Küstenwache und hat durch seine fachliche Ausbildung gelernt, die Gefahren des Ertrinkens rechtzeitig zu erkennen. Und nein, wenn jemand ertrinkt, dann wird nicht – wie es oft im Fernsehen gezeigt wird – wild geschrien und gewunken. Bis die neunjährige Tochter mit letzter Kraft „Papa“ sagte, hatte sie nicht einen Ton von sich gegeben. Ertrinken ist fast immer ein ruhiger und wortloser Vorgang.

Das, was Menschen tun, um tatsächliches oder vermeintliches Ertrinken zu verhindern, hat Dr. Francesco A. Pia die „Instinktive Reaktion“ („The Instinctive Drowning Response“) genannt. Es gibt kein Geschrei, kein Gespritze und kein Gewinke. Der Tod durch Ertrinken ist der zweithäufigste Unfalltod (nach Verkehrsunfällen) bei Kindern bis zu einem Alter von 15 Jahren. Auch im nächsten Jahr werden wieder Kinder ertrinken. Etwa die Hälfte wird in einer Entfernung von nicht mehr als 20 Metern von einem Elternteil ertrinken. Und in 10 Prozent dieser Fälle wird ein Erwachsener sogar zusehen und keine Ahnung davon haben, was da gerade geschieht.

Dr. Pia erläuterte die instinktive Reaktion auf das Ertrinken in einem Artikel im „Coast Guard’s On Scene Magazine“:

  1. In den meisten Fällen sind ertrinkende Menschen physiologisch nicht dazu fähig, nach Hilfe zu rufen. Da das Atmungssystem auf das Atmen ausgelegt ist und die Sprache die zweite/überlagerte Funktion darstellt, muss zunächst die Atmung sichergestellt werden, bevor die Sprachfunktion stattfinden kann.
  2. Da sich der Mund beim Ertrinken unter der Wasseroberfläche befindet und nur kurzzeitig wieder aus dem Wasser auftaucht, ist die Zeit für das Ausatmen, Einatmen und für einen Hilferuf zu kurz. Sobald sich der Mund einer ertrinkenden Person über der Wasseroberfläche befindet, wird schnell ausgeatmet und wieder eingeatmet, bevor der Kopf wieder unter Wasser abtaucht.
  3. Ein Herbeiwinken ist nicht möglich. Die Arme werden instinktiv seitlich ausgestreckt und von oben auf die Wasseroberfläche gedrückt. Diese Schutzfunktion soll den Körper über der Wasseroberfläche halten, um weiter atmen zu können.
  4. Eine bewusste Steuerung der Arme ist bei einer instinktiven Reaktion auf das Ertrinken nicht möglich. Ertrinkende Menschen sind aus physiologischen Gründen nicht dazu fähig, das Ertrinken durch bewusste und gesteuerte Bewegungen abzuwenden. Ein Winken nach Hilfe ist also nicht möglich.
  5. Während der Dauer des Ertrinkens befindet sich der Körper aufrecht im Wasser. In der Regel können sich Ertrinkende nur 20 bis 60 Sekunden an der Wasseroberfläche halten, bevor sie untergehen. Nicht viel Zeit für einen Rettungsschwimmer.

Selbstverständlich befindet sich eine Person, die schreiend und winkend um Hilfe ruft, in einer ernsthaften Situation. Anders als beim tatsächlichen Ertrinken, können sich die betroffenen Personen an ihrer eigenen Rettung beteiligen und zum Beispiel nach Rettungsleinen oder -ringen greifen. Dieser Zustand wird als Wassernotsituation bezeichnet. Eine Wassernotsituation muss nicht zwangsläufig vor einer instinktiven Reaktion auf das Ertrinken auftreten.

Weitere wichtige Anzeichen des Ertrinkens

  • Der Kopf ist nach hinten geneigt und unter Wasser. Der Mund befindet sich auf einer Höhe mit der Wasseroberfläche.
  • Die Augen sind glasig und leer.
  • Die Augen sind geschlossen.
  • Die Haare hängen vor der Stirn und/oder den Augen.
  • Der Körper befindet sich vertikal im Wasser.
  • Der Ertrinkende beschleunigt die Atmung und ringt nach Luft.
  • Die betroffene Person unternimmt den Versuch zu schwimmen, kommt aber nicht voran.
  • Es wird versucht, sich auf den Rücken zu drehen.

Sollte also ein Rettungsschwimmer plötzlich ins Wasser laufen und es sieht für dich so aus, als wäre alles in Ordnung, dann täusche dich nicht. Ertrinken wirkt nicht immer so, als würde jemand ertrinken. Wenn du sichergehen willst, dann frag die betreffende Person: „Geht es dir gut? Brauchst du Hilfe?“. Erhältst du eine Antwort, dann scheint es der Person wirklich gut zu gehen. Wenn nicht, dann bleiben dir nur wenige Sekunden, um ihn/sie zu retten. Und noch ein Hinweis für alle Eltern: Kinder, die im Wasser spielen, sind laut und machen Lärm. Sollte es still werden, dann solltest du nachschauen, weshalb.

Quelle und weitere Infos: www.ostsee24.de